Rechtsprechung
   BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10573
BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
BSG, Entscheidung vom 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
BSG, Entscheidung vom 22. April 2013 - B 13 R 21/13 B (https://dejure.org/2013,10573)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,10573) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Bundesgerichtshof - Verfahrensmangel - Gehörsrüge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Bundesgerichtshof - Verfahrensmangel - Gehörsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Hierfür beruft sich der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 11.7.2012 (NJW 2013, 172 f RdNr 3).

    Soweit der Kläger meint, das Berufungsgericht sei von der Entscheidung des BGH vom 11.7.2012 (aaO) abgewichen, ohne dies näher zu begründen, hat er eine Divergenz nicht hinreichend bezeichnet.

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 222/04 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Liegen diese Voraussetzungen vor, muss das Gericht dem Antrag folgen, soweit er aufrechterhalten bleibt (vgl BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 4 RdNr 5) .
  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    a) Wird - wie vorliegend - ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt, muss die Beschwerdebegründung hierzu folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen und zur weiteren Sachaufklärung drängen müssen, (3) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme und (4) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf einer angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen kann, das LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterbliebenen Beweisaufnahme von seinem Standpunkt aus zu einem anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (zum Ganzen s Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a VJ 5/06 B

    Aufrechterhaltung des Beweisantrags

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Ein anwaltlich vertretener Beteiligter kann nur dann mit der Rüge des Übergehens eines Beweisantrags gehört werden, wenn er diesen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung durch entsprechenden Hinweis zu Protokoll aufrechterhalten hat oder das Gericht den Beweisantrag in seinem Urteil wiedergibt (stRspr, vgl BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 13 RdNr 11 mwN) .
  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Um seiner Darlegungspflicht zu genügen, muss ein Beschwerdeführer mithin eine Rechtsfrage, ihre (abstrakte) Klärungsbedürftigkeit, ihre (konkrete) Klärungsfähigkeit (Entscheidungserheblichkeit) sowie die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der von ihm angestrebten Entscheidung (sog Breitenwirkung) darlegen (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 70 mwN) .
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293, 295 f mwN = BSG SozR 1100 Art. 103 Nr. 5 S 3 f; BSG vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5; BSG vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4 mwN) .
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 75/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    c) Soweit der Kläger rügt, das LSG habe "völlig überraschend" entschieden, dass bei ihm kein "Postnukleotomie-Syndrom" vorliege, obwohl dies bis dahin unstreitig gewesen sei, hat der Kläger keine Überraschungsentscheidung iS von § 128 Abs. 2 SGG (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 12 S 19) , und damit auch keine Gehörsrüge hinreichend bezeichnet.
  • BSG, 24.05.1993 - 9 BV 26/93

    Beweisantritt - Beweisantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Nach Sinn und Zweck des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG soll die Sachaufklärungsrüge die Revisionsinstanz nur dann eröffnen, wenn das Tatsachengericht vor seiner Entscheidung durch einen Beweisantrag ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass ein Beteiligter die Sachaufklärungspflicht des Gerichts (§ 103 SGG) noch nicht als erfüllt ansieht (vgl BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 9 S 21, Nr. 31 S 52) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 33/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuständigkeit bei der Fusion zweier Unternehmen

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    Hierfür muss der Beschwerdeführer insbesondere alles getan haben, um eine Anhörung des Sachverständigen zu erreichen (vgl allgemein zu dieser Voraussetzung: BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 22; vgl BSGE 68, 205, 210 = SozR 3-2200 § 667 Nr. 1 S 6) .
  • BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 83/97 R

    Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichtentscheidung über aufrechterhaltenes

    Auszug aus BSG, 22.04.2013 - B 13 R 21/13 B
    d) Eine Gehörsrüge ist auch nicht dadurch hinreichend bezeichnet, dass der Kläger meint, das LSG habe seine Pflicht verletzt, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (vgl BVerfG SozR 1500 § 62 Nr. 13; BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 19 S 33 mwN).
  • BSG, 20.01.1998 - B 13 RJ 207/97 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 20.08.2008 - B 13 R 217/08 B
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

  • BSG, 16.01.2007 - B 1 KR 133/06 B

    Wahrung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 25.02.1997 - 12 BK 17/96

    Verletzung des Gebots des rechtlichen Gehörs - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 7/20 BH

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung des BSG , des GmSOGB oder des BVerfG gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 13.08.2015 - B 13 R 207/15 B

    Rente wegen Erwerbsminderung; Mindestvoraussetzungen einer Verfahrensrüge; Gebot

    Es ist erst verletzt, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfGE 65, 293 = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschlüsse vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - Juris RdNr 5 und vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - Juris RdNr 4; Senatsbeschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - Juris RdNr 18).
  • BSG, 08.06.2021 - B 13 R 210/20 B

    Erstattung zu Unrecht gezahlter Rentenleistungen; Grundsatzrüge im

    Denn nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10).
  • BSG, 26.10.2020 - B 13 R 153/20 B

    Rücknahme von Rentenbescheiden und Geltendmachung einer Erstattungsforderung

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren nicht auf die Abweichung von einer Entscheidung des BGH gestützt werden, sondern lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte (Senatsbeschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • LSG Hamburg, 30.07.2019 - L 3 R 96/17

    Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens in der mündlichen

    Etwas anderes gilt, wenn das erstinstanzliche Gericht verfahrensfehlerhaft einem bereits seinerzeit rechtzeitig gestellten Antrag auf Befragung eines Sachverständigen nicht nachgekommen ist und dieser Antrag im Berufungsverfahren aufrechterhalten bleibt (s. dazu BSG, Beschl. v. 22. April 2013, B 13 R 21/13 B, juris-Rn. 16 mwN).
  • BSG, 21.12.2020 - B 13 R 170/19 B

    Gewährung einer Witwenrente

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 18.11.2020 - B 13 R 137/19 B

    Ausreise mit einem nichtdeutschen Staats- oder Volkszugehörigem als

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10) .
  • BSG, 09.05.2014 - B 4 AS 49/14 B
    Abgesehen davon, dass das Gebot der Wahrung des rechtlichen Gehörs das Gericht regelmäßig nur dazu verpflichtet, die Ausführungen von Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen und es erst dann verletzt ist, wenn sich klar ergibt, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung gar nicht erwogen worden ist (vgl BVerfG Urteil vom 22.11.1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 = SozR 1100 Art. 103 Nr. 5; BSG Beschluss vom 25.2.1997 - 12 BK 17/96 - juris RdNr 5 und BSG Beschluss vom 16.1.2007 - B 1 KR 133/06 B - juris RdNr 4; vgl zuletzt BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 18), kam es auf diesen Vortrag nach der Rechtsauffassung des LSG nicht an.
  • BSG, 25.05.2021 - B 13 R 259/20 B

    Anspruch auf Gewährung einer Erwerbsminderungsrente; Grundsatzrüge im

    Nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG kann eine Divergenz im sozialgerichtlichen Verfahren aber lediglich auf die Abweichung von einer Entscheidung der in dieser Vorschrift abschließend genannten Gerichte gestützt werden ( BSG Beschluss vom 22.4.2013 - B 13 R 21/13 B - juris RdNr 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht